Die Vorausberechnung der Bevölkerung ist Grundlage für Regionalplanung. Aktuelle Trends, wirtschaftliche Veränderungen, außergewöhnliche Zu- oder Fortzüge können die Vorausberechnungen beeinflussen. Für eine passgenaue Regionalplanung ist daher eine engmaschige Beobachtung der Bevölkerungsentwicklung notwendig.
Die Lebenserwartung der Menschen steigt ständig an. Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland lag 2015 bei 78,4 Jahren für Männer und 83,4 Jahren für Frauen. Damit hatte sich die Lebenserwartung seit dem Jahr 1970 verdoppelt. Und Tendenz weiter steigend. IT.NRW sagt voraus, dass die Entwicklung der Lebenserwartung bis zum Jahr 2060 bei Männern auf 83,5 Jahren und bei Frauen auf 87,3 Jahren ansteigen wird. Und das im Durchschnitt. Dies zeigt, dass auch die Lebenserwartungen von Männern und Frauen weiterhin im Angleichungsprozess sind. Während Wanderungsbewegungen ins Ausland eher unterdurchschnittlich sind, wird dennoch ein Negativsaldo bezüglich der Wanderungen von/zu anderen Bundesländern festgestellt.

Bevölkerungsentwicklung Münsterland

Signifikant ist, dass das Münsterland einen anhaltend positiven Wanderungssaldo hat und damit als attraktiver Wohn- und Arbeitsort gilt, stellte Bernhard Schemmer für die CDU-Regionalratsfraktion fest. Das Münsterland profitiert daher überdurchschnittlich von Wanderungsbewegungen und wird daher in geringerem Maße vom Bevölkerungsrückgang betroffen sein als der Rest von Nordrhein-Westfalen.
Besonders auffällig und daher bedeutsam für die Regionalplanung ist, das die Stadt Münster anhaltend deutlichen Bevölkerungsaufwuchs zu verzeichnen haben wird, während die Landkreise unterschiedliche Entwicklungen vor sich haben, so Stefan Weber (Münster). Während den Kreisen Steinfurt und Coesfeld für die nächsten 15 Jahre ein weiterer Bevölkerungszuwachs prognostiziert wird, werden die Kreise Warendorf und Borken den Rückgang der Zahlen schon früher spüren und in ihren Planungen berücksichtigen müssen.
Zu beachten ist allerdings, dass die Haushaltsgrößen im Münsterland geringer werden. Leben bereits jetzt die Hälfte der Münsteraner in einem 1-Personen-Haushalt, so korrigiert sich die Zahl im gesamten Münsterland auf 37,3 %. Aber auch die Landkreise ziehen an dieser Stelle nach. Die Zahl derer, die in einem 3 oder 4-Personen-Haushalt leben, wird bis zum Jahr 2040 voraussichtlich von 29,2 % auf 25,5 % sinken.

Mobiles Münsterland

Mit den Herausforderungen der zukünftigen Mobilität setzt sich der Regionalrat seit geraumer Zeit auseinander. Im âEURžReallabor MünsterlandâEURœ sollen innovative Projekte ausprobiert werden können.
Es dürfe keine Diskrepanz zwischen Land und Stadt geben. Verkehrslenkung und Transportwesen müsse neu gedacht werden, um den ländlichen Raum nicht zu benachteiligen, mahnte Guido Gutsche aus dem Kreis Warendorf.
Schon jetzt sei klar, dass Preise und Buchungssysteme auf die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden müssten, erläuterte der Regionalratsvorsitzende Engelbert Rauen. Ziel sei es, die vielen Konzepte nunmehr zusammen zu führen und umzusetzen. Nachdem sich die drei westfälischen Regionalräte bereits am 5. September dieses Jahres in Münster umfassend mit dem Thema "Zukünftige Mobilität" befasst hatten, legte Rauen zur jetzigen Regionalratssitzung konkrete Fragen und Arbeitsaufträge zum Thema "Mobilität im Münsterland" vor. "Unser Ziel muss es sein, dass auch im ländlichen Raum die Angebote im ×PNV verbessert werden, damit jeder schneller und bedarfsgerecht von A nach B kommt. Außerdem müssen wir durch die neuen Antriebstechniken den CO2-Ausstoß deutlich verringern und das Tarifsystem für den Nahverkehr im Münsterland überdenken", so Engelbert Rauen.

Einstimmig hat der Regionalrat folgenden Beschluss (SV 67/2019) gefasst:
âEURžDie Bezirksregierung Münster wird beauftragt, eine Münsterlandkonferenz zum Thema âEURžZukunfts- und Leistungsfähige MobilitätâEURœ im April 2020 vorzubereiten und dabei wichtige Akteure aus der Region, wie zum Beispiel den kommunalen Bereich und den ZVM, mit einzubinden.âEURœ

Erarbeitungsbeschluss Regionalplanänderung Lengerich
Die Stadt Lengerich hat eine Ã"nderung des Regionalplans Münsterland beantragt. Sie möchte südlich des Südrings (L 591) und westlich der Ringeler Straße (K 10) Flächen mit rund 13,5 ha zur gewerblichen und industriellen Nutzung beantragen, da andere, im Regionalplan verzeichnete Flächen, nicht verfügbar seien. Der Regionalrat stimmte einstimmig der Erarbeitung einer Regionalplanänderung zu.

Städtebauförderungsprogramm 2019

Mit der Veröffentlichung des Städtebauförderprogrammes und dem Investitionspakt âEURžSoziale Integration im QuartierâEURœ für das Jahr 2019 werden für ganz NRW insgesamt 302 Projekte mit 466,5 Millionen Euro gefördert. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 606,5 Millionen Euro.
Für die Städtebauförderung und den Investitionspakt werden Fördergelder in Höhe von 60,398 Mio. € in den Regierungsbezirk Münster fließen. Davon gehen 28,495 Mio. € ins Münsterland und 31,903 Mio. € in die Emscher-Lippe Region.
Davon werden im Städtebauförderungsprogramm 22,06 Mio Euro für 23 Kommunen im Münsterland bereitgestellt. Die geförderten Projekte finden Sie hier:

Im Sonderförderprogramm Investitionspakt âEURžSoziale Integration im QuartierâEURœ fließen 7,923 Mio. € in den Regierungsbezirk Münster. Im Münsterland werden folgende Projekte mit 90 % gefördert:
 Neubau Sportzentrum in Ahlen
 Erweiterung Sporthalle in Heek
 Modernisierung Hallenbad in Recke
 Gemeinschaftshaus in Darfeld
 Umbau Begegnungsstätte in Stadtlohn

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