Quelle: CDU Regionalratsfraktion Münster

Nahezu einstimmig votierte der Regionalrat für die Aufnahme der WLE Münster-Sendenhorst in den ×PNV-Bedarfsplan. Der Regionalrat machte damit den Weg frei für die lang diskutierte Reaktivierung der Bahnlinie im Münsterland. Im 40-Minuten-Takt soll sie zwischen Münster und Sendenhorst, und im 20-Minuten-Takt zwischen Münster und Wolbeck verkehren. Auf einer Strecke von gut 20 Kilometern sollen so 85.000 Einwohner erreicht werden können. 43.000 Arbeitsplätze liegen im direkten Umfeld der Bahnlinie und können auf diese Weise verkehrstechnisch noch optimaler erschlossen werden. Geplante Fahrtzeit von Wolbeck nach Münster 15 Minuten, bis nach Sendenhorst sollen es nicht länger als 30 Minuten vom Münsteraner Hauptbahnhof sein.

Seit Jahren verdichtet sich der Verkehr in und um Münster und führt beinahe täglich zu Staus und schleppendem Verkehr in Ballungszeiten. Stefan Weber (Münster) betont, dass Münster mit circa 180.000 Einpendlern täglich zu den Â"Top 10Â" der deutschen Pendlerstädte gehöre. Das Oberzentrum gewinne weiter an Attraktivität als Wohnort und vor allem als Arbeitsort. Â"Die Reaktivierung ist absoluter Gewinn für die Bürger von Münster und der südöstlichen Umgebung. Aber ebenso wichtig ist für die Münsteraner die zukünftige Führung der Buslinie 8.Â" so Weber.

Als Â"FlaschenhalsÂ" bezeichnet auch Guido Gutsche aus dem Kreis Warendorf die morgendliche Verkehrssituation in Richtung Münster. Die Bürger des Kreises Warendorf hätten großes Interesse,  an die Strecke angebunden zu werden. Die Akzeptanz der Reaktivierung sei in der Bürgerschaft anhaltend hoch. Aber er betont: Â"Der Kreis Warendorf ist ein Flächenkreis. Eine Besserstellung der Region Münster-Warendorf darf nicht zu einer gleichzeitig schlechter werdenden Anbindung der anderen Orte führen. Vor allem der Busverkehr in den kleinen Orten muß bestehen bleiben!Â"

Die WLE plant mit 40,4 Mio Euro Investitionen und einer Inbetriebnahme im Jahr 2023 nach mindestens 2jähriger Bauzeit. Die WLE rechnet mit 10.000 Passagieren täglich. 6,5 Millionen PKW-Kilometer jährlich sollen so eingespart werden können.

Verfahrensstand Landesentwicklungsplan NRW

Auf großes Interesse stieß auch der Stand des Verfahrens des LEP NRW. Bernhard Schemmer erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Neuerungen der Landesplanung in die richtige Richtung gingen. Â"Der geltende LEP hatte erhebliche Einschränkungen. Die eingezeichneten Flächen sind allzu oft nicht verfügbar und daher muß der Regionalrat oft über Flächentausche entscheiden.Â" bemängelt Schemmer den hohen bürokratischen Aufwand für diese Entscheidungen. Schlankere Strukturen seien hier wünschenswert. Auch die Bedarfe kleinerer Ortslagen rückt er in den Fokus der Landesplanung.

Ã"nderungen wird es auch bei der Windenergie geben. Der Windenergie-Erlass wird fortgeschrieben und gibt den Kommunen weitere Handlungsmöglichkeiten an die Hand. Die Landesregierung sieht hier noch weiteres Ausbau-Potenzial.

Dem oft genannten Â"RepoweringÂ" bei der Erneuerung von Windenergieanlagen setzt Werner Schulze Esking entgegen, dass diese Maßnahmen oft in Konflikt mit Naturschutzbelangen geraten könnten. Auch Guido Gutsche betont, dass Windkraft immer nur im Konsens mit den kommunalen Verantwortungsträgern geregelt werden könne. Er betont, dass das Münsterland in der Gewinnung von Energie aus Windkraft bereits jetzt einen erheblichen Beitrag leiste.

Regionalplanänderungen

Einstimmig beschloss der Regionalrat die 24. Ã"nderung des Regionalplans auf dem Gebiet der Gemeinde Mettingen zum Flächentausch im Siedlungsbereich. Mettingen erhält auf diesem Weg weitere Entwicklungsmöglichkeiten.

Weitere Infos finden Sie hier: >>>>>
Die Entscheidungen zu Erarbeitungsbeschlüssen für Regionalplanänderungen in >>>Coesfeld und >>>Nordwalde waren ebenfalls reine Formsache.

Kulturförderung im Münsterland

Mit dem Förderprogramm Â"Dritte OrteÂ" — Häuser für Kultur und Begegnung in ländlichen RäumenÂ" soll die Entwicklung und die Umsetzung neuer konzeptioneller Ansätze für die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum gefördert werden.

Das neue Förderprogramm fördert kulturelle Einrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft. Voraussetzung ist die Kooperation mit weiteren Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen, um gemeinsam die Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung eines Â"Dritten OrtesÂ" für die Region voranzubringen.

Förderphase 1: Entwicklung von Konzepten für die (Weiter-)Entwicklung einer Kultureinrichtung zu einem Â"Dritten OrtÂ" (Laufzeit 10/2019 bis 09/2020); Pro Projekt stehen in dieser Förderphase maximal 50.000 Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt in der Regel höchstens 80 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Förderphase 2: Umsetzung von Konzepten Â"Dritte OrteÂ" (Laufzeit 02/2021 bis 12/2023); Vorgesehen sind hier ein maximaler Förderbetrag von 600.000 Euro pro Projekt und ein Fördersatz von in der Regel höchstens 80 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Für die Jahre 2019 bis 2023 sind voraussichtlich Fördermittel in Höhe von 9,75 Millionen Euro eingeplant.

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