Der Regionalrat ist verantwortlich für die Regionalplanung im Münsterland.

Im Regionalplan werden die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Plangebietes festgelegt. Er wird unter der Verfahrensherrschaft des Regionalrates von der Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde zusammen mit zahlreichen Beteiligten (Kommunen, Kammern, Verbänden etc.) erarbeitet und vom Regionalrat aufgestellt. Regionalplanung wird so zu einer gemeinschaftlichen Aufgabe von Staat und kommunaler Selbstverwaltung, da im Regionalrat Kommunalpolitiker aus den Kreisen und der kreisfreien Stadt Münster ihre kommunalen Interessen in die eigentlich staatliche Aufgabe der Landesplanung einfließen lassen. Auf diesem Weg werden die für die Entwicklung der Region besten Lösungen gefunden, denn die Festsetzungen im Regionalplan haben erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Planung. So können z.B. in den Städten und Gemeinden nur dort Flächen für Gewerbe- und Industrieansiedlung, für Wohnbebauung, für Abgrabungen und Naturschutz ausgewiesen werden, wo entsprechende Nutzungen im Regionalplan festgelegt worden sind.

Der Regionalplan wird in der Regel für einen Planungszeitraum von 10 – 15 Jahren erstellt. Selbstverständlich kann der Regionalrat in diesem Zeitraum auch Änderungen des Plans beschließen. Der Regionalrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Die Sitzungen werden von der Bezirksregierung vorbereitet und begleitet. Die Sitzungen sind öffentlich.

Zur Vorbereitung der Entscheidungen hat der Regionalrat 3 Kommissionen gebildet:
• Planungskommission Münsterland
• Strukturkommission
• Mobilitätskommission

Diese Kommissionen tagen in der Regel nicht öffentlich. Ihnen gehören zum Teil auch Personen an, die nicht Mitglied des Regionalrates sind.