Der Kalkabbau im Tecklenburger Land stand ganz oben auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Regionalrates. 2013 hatte der Regionalrat beschlossen, die Festlegung der Abgrabungsbereiche für den Rohstoff Kalkstein aus dem Erarbeitungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans herauszunehmen.Â

Die beiden zu erweiternden Abgrabungsbereiche auf den Gebieten der Stadt Lengerich und der Gemeinde Lienen haben Auswirkungen auf das FFH-Gebiet "Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper Berg". Aufgrund der zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigung war daher zunächst eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, berichtete der Regionalratsvorsitzende Engelbert Rauen. Â"Aufgabe des Regionalplans ist es, die Versorgung der Wirtschaft mit dem Rohstoff Kalkstein für einen Zeitraum von 35 Jahren sicherzustellen, also der Kalkabgrabung Â"substantiell RaumÂ" zu gebenÂ", erläutert Guido Gutsche (stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion). Mit dem Erarbeitungsbeschluss wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren für den sachlichen Teilplan ergebnisoffen durchzuführen.

Der Sachliche Teilplan Kalkstein räumt 10 räumlich konkret dargestellte Abgrabungsbereiche für den Rohstoff Kalkstein ein, deren Festlegung in Abhängigkeit vom ermittelten Bedarf erfolgt ist. Von den ca. 920 ha als Abgrabungsbereiche festgelegten Flächen handelt es sich bei ca. 250 ha um neu festgelegte Bereiche, ca. 670 ha sind bereits genehmigte Flächen. Alternativstandorte gibt es theoretisch in Rheine/Neuenkirchen oder beispielsweise in Neubeckum.Â

In einem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP im Regionalrat Münster zur Sitzungsvorlage 42/2016 wird gefordert, in Zusammenarbeit mit der Landesregierung NRW Voraussetzungen zu schaffen, dass der jetzt im Regionalplan ausgewiesene Versorgungszeitraum von 25 Jahren am Standort Lengerich/Lienen um mindestens weitere 10 Jahre gewährleistet wird. Dieser Antrag konnte mit 9:7 Stimmen von CDU und FDP durchgesetzt werden. Für die CDU-Fraktion fordert Bernhard Schemmer alle Argumente und Fakten zu prüfen, die dem Regionalrat eine Abwägung in Bezug auf die Erhaltung der Arbeitsplätze, den Wirtschaftsstandort und die Belange des Naturschutzes ermöglichen.

Den gesamten CDU/FDP-Antrag finden Sie hier: >>>>>**

Ein Eingriff in ein FFH-Gebiet erfordert nach der raumordnerischen Betrachtung eine Abweichungsprüfung nach § 34 III BNatSchG. Nur zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses können einen Eingriff in ein FFH-Gebiet rechtfertigen. Dem Schutz von 27 ha Wald (davon 17,2 ha Waldmeister-Buchenwald) stehen hier die Interessen der Wirtschaft mit ca. 400 Arbeitsplätzen gegenüber. Die Regionalplanung kommt zum jetzigen Zeitpunkt der Abweichungsprüfung zu dem Ergebnis, dass das öffentliche Interesse vermutlich nicht zwingend  bzw. nicht überwiegend ist und daher ein Eingriff in das FFH-Gebiet Â"Nördliche Teile des Teutoburger Waldes mit Intruper BergÂ" nicht zu rechtfertigen sein wird. Dies wird im Verlauf des ergebnisoffenen Verfahrens zu prüfen und abzuwägen sein. Der Erarbeitungsbeschluss wurde mehrheitlich mit Stimmen von CDU, FDP und SPD bei Enthaltung der Mitglieder der Grünen/Linke auf den Weg gebracht.

Die Beteiligung der ×ffentlichkeit soll möglichst in der Zeit vom 02.01.2017 bis zum 24.03.2017 erfolgen.

Jahresbauprogramme 2017 für Landesstraßen und Radwegebau einstimmig

Keine Diskussion sondern einstimmige Zustimmung fanden die regionalen Vorschläge für Um- und Ausbau von Landesstraßen. Für die auf Rang 2 stehende Landesstraße L 851 (Drensteinfurt-Sendenhorst) liegt zwischenzeitlich ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Die Realisierung ist ab 2017 möglich. Die Knotenpunktumgestaltung L 506 / L 874 / K71 in Billerbeck — Altenberge (Rang 3) ist bereits im Bau. Die auf Rang 1 befindliche L 604 konnte wegen laufender Grundstücksverhandlungen noch nicht begonnen werden.

Die komplette Priorisierungsliste für 2017 finden Sie hier: >>>>>

Im Radwegebau an bestehenden Landesstraßen stehen auch 2017 voraussichtlich landesweit wieder 9,4 Mio Euro zur Verfügung. Für das Münsterland bedeutet das 1,41 Mio Euro, davon für die vom Regionalrat zu priorisierenden Vorhaben ca. 0,9 Mio Euro. Folgende Neubauten von Rad- und Gehwegen stehen auf der Prioritätenliste 2017 ganz oben:

  • Platz 1 Gescher (L 571),
  • Platz 2 Ibbenbüren/Laggenbeck (L 796, K19-L501)
  • Platz 3 Everswinkel-Freckenhorst (L 793)**

    Die komplette Priorisierungsliste für 2017 finden Sie hier: >>>>>

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