Die gesetzlichen Grundlagen für die Funktion und Zusammensetzung des Regionalrates finden sich im Landesplanungsgesetz (LPlG).

Danach ist die Größe des Regionalrates abhängig von der Einwohnerzahl der darin vertretenen Kreise und kreisfreien Städte. Dies sind im Regionalrat Münster entsprechend der Planungsregion die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster.

Der Regionalrat besteht insgesamt aus 32 Mitgliedern. Davon sind 17 stimmberechtigt, d.h. sie können sich an den Entscheidungen des Gremiums direkt beteiligen. In die Arbeit sind außerdem 15 beratende Mitglieder eingebunden. Die stimmberechtigten Mitglieder vertreten die oben angeführten Kommunen. Sie werden zu zwei Dritteln von den Vertretungen der kreisfreien Stadt und der Kreise gewählt sowie zu einem Drittel von den Landesparteien bzw. Wählergruppen über sog. Reservelisten in den Regionalrat berufen. Die politische Zusammensetzung des Regionalrats spiegelt das Wahlergebnis der Kommunalwahl in der kreisfreien Stadt und in den kreisangehörigen Gemeinden wider.

Quelle: Regionalrat Münster

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl im Jahr 2014 stellen von den 17 stimmberechtigten Mitgliedern im Regionalrat Münster die CDU 8, die SPD 5, Bündnis 90/Die Grünen 2, die FDP und die Linkspartei jeweils 1 Mitglied. Die genannten Parteien bilden politische Fraktionen im Regionalrat, die aus mindestens zwei Regionalratsmitgliedern bestehen müssen.

Darüber hinaus sind im Regionalrat beratende Mitglieder vertreten, die den Regionalrat bei seiner Arbeit unterstützen, indem sie ihren Sachverstand einbringen.

Die Gruppe dieser beratenden Mitglieder setzt sich zusammen aus:

3 Vertretern aus den im Regierungsbezirk zuständigen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Landwirtschaftskammer NRW als Vertreter der Arbeitgeberschaft
3 Vertretern aus den im Regierungsbezirk tätigen Gewerkschaften als Vertretungen der Arbeitnehmerschaft
1 Vertreter der Sportverbände
1 Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände
1 Vertreterin der kommunalen Gleichstellungsstellen
1 Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
je 1 Vertreter entsenden die kreisfreie Stadt Münster und die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf - in der Regel den Oberbürgermeister bzw. den Landrat.

Der Regionalrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen. Die Sitzungen werden von der Bezirksregierung vorbereitet und begleitet. Die Sitzungen sind öffentlich.