Die Verkehrskommission dient der Vorbereitung der verkehrspolitischen Entscheidungen.
Der Regionalrat erfüllt hier eine wichtige Aufgabe: Er berät und beschließt über die Vorschläge der Region für die Verkehrsinfrastrukturplanung sowie für die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau. Bei Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis zu einer Gesamtkostenhöhe von 3 Mio. € kann der Regionalrat die Prioritäten festsetzen. Zu den Ausbaumaßnahmen gehören auch der Bau von Radwegen, der Bau von Kreisverkehren oder andere verkehrssichernde Maßnahmen.
Diese Aufgabe kann der Regionalrat jedoch nur im Rahmen der durch den Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel wahrnehmen. Schließlich wird der Regionalrat beim Neubau von Landesstraßen bei der Linienabstimmung beteiligt, d.h. er kann darüber mitentscheiden, in welcher Trassenführung eine neue Landesstraße gebaut wird. Auch bei den Bedarfs- und Ausbauplänen für Bundesstraßen ist der Regionalrat frühzeitig zu informieren und zu beteiligen.
Gelegentlich führt die Arbeit des Regionalrates auch über die Grenzen des Regierungsbezirkes hinaus, nämlich immer dann, wenn eine Abstimmung gesucht werden muss mit den allgemeinen raumordnerischen Plänen oder auch mit konkreten grenzübergreifenden Planungsvorhaben in den benachbarten nordrhein-westfälischen oder niedersächsischen Regierungsbezirken und den benachbarten niederländischen Provinzen Gelderland und Overijssel.
Bernhard Schemmer
Vorsitzender
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Stefan Weber
Ottmarsbocholter Str. 117b
48163 Münster
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