Drei Jahre hat die Erarbeitungsphase gedauert, um den Regionalplan an den Landesentwicklungsplan (LEP) anzupassen. In der letzten Sitzung des Regionalrates wurde der mit dem Aufstellungsbeschluss das Ã"nderungsverfahren des Regionalplanes zur notwendigen Anpassung an den LEP auf den Weg gebracht.
Den Entwurf des neuen Regionalplanes finden Sie hier: >>>>>
In den Kommunen gibt es seit Jahren vielfach die Problematik, dass im Regionalplan ausgewiesene Flächen vor Ort nicht verfügbar sind. Ã"nderungsverfahren waren oft für Kommunen als auch für die Bezirksregierung sehr aufwändig. Wir haben dieses Verfahren jetzt dazu genutzt, die alte Methode durch ein flexibleres System, das sogenannte âEURžSiedlungsflächenpotenzialmodellâEURœ zu ersetzen.
Maßgebend für alle Bedarfsberechnungen sind die Rechenmodelle auf Landesebene durch IT.NRW in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium. Guido Gutsche (Fraktionsvorsitzender) bemerkt an dieser Stelle, dass die tatsächlichen Meldezahlen unserer Einwohnermeldeämter leider keine Rolle spielen dürfen: âEURžAls seit Jahren wirtschaftlich aufstrebende Region gilt unser besonderer Fokus der ausreichenden Flächenzurverfügungstellung für unsere Städte und Gemeinden. Angesichts der Vorgaben der Landesentwicklungsplanung, insbesondere aber der Abhängigkeit von Prognoseberechnungen durch IT-NRW, ist dies oftmals eine komplexe Herausforderung.âEURœ
Diese Prognoseberechnungen von IT.NRW ergeben, dass die meisten Gemeinden des Münsterlandes den Höhepunkt der Bevölkerungsentwicklung bis 2045 erreicht haben werden. Daher soll der demografische Wandel bei zukünftigen Planungen stärker berücksichtigt werden. Auch die Bedarfe einer älter werdenden Bevölkerung und von unterschiedlichen Lebenssituationen sollen eine größere Rolle spielen.
Siedlungsflächenpotenzialmodell: Mit diesem Verfahren werden unabhängig vom realen Bedarf mehrere mögliche Potenzialbereiche für Wohn- und Gewerbe-/Industrienutzung innerhalb der Kommune ausgewiesen. Damit wird eine flexiblere Handhabung bei der Entwicklung von Flächen ermöglicht. Die Ermittlung der tatsächlichen Flächenbedarfe erfolgt allerdings wie üblich nach den Vorgaben des LEP NRW. Das neue Modell bedeutet für die Kommunen einen deutlichen Mehrgewinn an Schnelligkeit und Flexibilität. Dafür hat sich die CDU-Regionalratsfraktion bereits vor Jahren eingesetzt.
Eignung und Qualität der Flächen für die Siedlungsentwicklung werden wichtiger. Verkehrlich gut erreichbare Flächen gelten als besonders geeignet. Auch sollen Entwicklungsbereiche an vorhandene Siedlungsbereiche anschließen.
Während es sich bei den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und den vorgesehenen Gewerbegebieten (GIB) um Vorranggebiete handelt, werden die Potentialbereiche als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Sie sind damit zwar geschützt, aber konkurrierende Nutzungen sind nicht ausgeschlossen. Die Interessen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wurden bei der Auswahl der Potenzialbereiche ausdrücklich mit berücksichtigt.
Für unsere Kommunen im Münsterland heißt das, dass wir bis 2045 nachfolgende Flächen für Wohnen (in ha) und Wirtschaft (in ha) zur Verfügung haben werden.

Während des Planungszeitraumes von 20-25 Jahren werden die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung regelmäßig alle 3-5 Jahren überprüft und ggf. angepasst. Wir legen als CDU-Regionalratsfraktion Wert auf eine zügige Abfolge an Prognoseberechnungen von IT.NRW, weil sich beim Vergleich aktueller Einwohnerzahlen mit den von IT.NRW zugrunde gelegten Einwohnerzahlen bereits jetzt vielfach eine Entwicklung in unserem Planungsraum nach oben abzeichnet.
Kommunen, deren Bauflächenreserven nach dem Siedlungsflächenmonitoring größer als der Bedarf sind, müssen gleichwertige Flächen tauschen, bevor Flächen in den Potenzialbereichen in Anspruch genommen werden dürfen. Gleichwertig bedeutet, wenn in gleicher Qualität und Quantität bereits im Flächennutzungsplan dargestellte, ungenutzte Bauflächen zurückgenommen werden.
Ein Flächentausch zwischen Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen ist aufgrund der unterschiedlichen Annahmen, die hinter den Bedarfsberechnungen stehen, allerdings nicht mehr möglich.
Als seit Jahren wirtschaftlich aufstrebende Region achten wir darauf, dass unsere Städte und Gemeinden genügend Flächen zur Verfügung haben. Angesichts der Vorgaben der Landesentwicklungsplanung, insbesondere aber der Abhängigkeit von Prognoseberechnungen durch IT.NRW, ist dies oftmals eine komplexe Herausforderung.

Die Dokumentationsbögen für unsere Kommunen im Münsterland für die Ermittlung der Potenzialflächen im Siedlungsbereich finden Sie hier: >>>>>

Für eine flächensparende und wohneinheitenoptimierte Siedlungsentwicklung ist es wichtig, dass die Bebauungsdichte beachtet wird.
Für die unsere Kommunen im Münsterland gelten bei der Bebauungsdichte folgende Orientierungswerte (Wohneinheiten je ha)

Konkurrenz im Freiraum: Hier konkurrieren im Münsterland natur-, landschafts- und artenschutzrechtliche Belange mit landwirtschaftlicher Nutzung gegenüber dem Wunsch nach weiterer Siedlungsentwicklung und dem Ausbau von Erneuerbaren Energien. Im Regionalplan werden neue Festlegungen zu multifunktionalen Bereichen (siehe Pkt 3, Erläuterungskarten, S. 13) und überörtlich bedeutsamer klimaökologischer Ausgleichsfunktion aufgenommen. Auch Hochwasserschutz findet mehr Beachtung.
Rohstoffsicherung: Die festgelegten Bereiche für Kalkstein bleiben als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten bestehen. Daran wird nichts geändert.
Windenergie: Im Kapitel Ver- und Entsorgung werden die Pläne des Bundes zur Beschleunigung der Windenergieanlagen an Land schon jetzt aufgegriffen. Es sollen im weiteren Verfahren des LEP NRW die notwendigen Flächenbeitragswerte parallel eingepflegt werden. Da wir im Münsterland bei der Flächenausweisung mit führend in NRW sein werden (ca. 25 % der Leistungserbringung bei 15 % Flächenanteil), streben wir neben den beiden anderen Regionalräten in NRW aus Ost- und Südwestfalen auch eine Verteilungsgerechtigkeit innerhalb des Landes an.
Solarenergie: Aufgrund des Flächendrucks sollen Solarenergieanlagen vor allem auf Gebäude, Brach- und Deponieflächen gelenkt werden. Co-Nutzungen wie Agri-PV und Floating-PV soll ermöglicht werden.
Leitungs-Trassen: Das Kapitel wurde vollständig überarbeitet, um den Netzausbau so raumverträglich wie möglich zu gestalten. Wichtig ist die Bündelung neuer und vorhandener Leitungsstruktur sowie Nachnutzung von Nebenanlagen im Freiraum. Diese streben wir an.
Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten: Nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) NRW ist die Gewinnung von Erdgas mittels âEURžFrackingâEURœ ausgeschlossen. In verschiedenen Gutachten wurde belegt, dass die Risiken für das Grundwasser und auch Gefährdungen für die oberirdische Infrastruktur durch Methanemissionen und kleine Erdbeben bestehen können. Auch ist eine umweltverträgliche Entsorgung des Frack- und Lagerstättenwassers bisher nicht möglich. Fracking wird vom Umweltbundesamt weiterhin als Risikotechnologie eingestuft und ist daher für uns kein Thema.
Mobilität: Die Einbindung des Münsterlandes in großräumige Verkehrsnetze soll sichergestellt werden. Die Verkehrsinfrastruktur soll erhalten und bedarfsgerecht verbessert werden. Im Straßenbau sind der Ausbau der B 67 (Reken-Dülmen), B 51 (Umgehungsstraße Münster und MS-Telgte) sowie die B 64 (OU Warendorf und Beelen) seit langem als vordringlicher Bedarf anerkannt.
Aber auch die Anteile von SPNV und ÖPNV sollen gesteigert werden. Zur Anbindung sollen Bussysteme und Radwegenetze verbessert werden. Für den Ausbau des Straßennetzes soll sich auf den Ausbau vorhandener Straßen, die Schließung von Netzlücken und den Bau von Ortsumgehungen konzentriert werden. Münster in das europäische ICE-Netz einzubinden muss ebenso unser Ziel sein, wie grenzüberschreitenden Schienenverkehr auszubauen. Der zweigleisige Ausbau von Münster-Lünen und der Ausbau des RRX bleiben dabei wichtige Schwerpunkte.
Die Sicherung der Luftverkehrsanbindung des Münsterlandes ist ebenfalls ausdrücklich im Regionalplanentwurf festgehalten. Der FMO ist über die Region hinaus von herausragender strukturpolitischer Bedeutung. Die Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel ist jedoch ausbaufähig. Daher soll die Grundlage für eine mögliche Anbindung an das Schienennetz geschaffen werden.
Nach dem Aufstellungsbeschluss geht die Ã"nderung des Regionalplanes Münsterland jetzt ins Verfahren. Innerhalb von 6 Monaten ab Offenlegung können die Beteiligten zu dem Entwurf Stellung nehmen.

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