Bei nur 5 Gegenstimmen stimmt der Regionalrat Münster der Aufnahme der Maßnahme Nordring Bocholt in die Maßnahmenliste mit großer Mehrheit zu. Der Bauabschnitt Nordring Bocholt wird somit wieder in die Vorschlagsliste für das regionale Votum zum Förderprogramm âEURžKommunaler Straßenbau 2023âEURœ aufgenommen. Seitens des Landesverkehrsministeriums NRW (MUNV) war das von der Bezirksregierung Münster vorgeschlagene Straßenbauprojekt der Stadt Bocholt âEURžNordring zwischen Hemdener Weg und Adenauerallee (L505)âEURœ ohne Vorwarnung von der Maßnahmenliste zum Entwurf des JFP 2023 gestrichen worden. âEURžDas Straßenbauprojekt wurde von der Stadt Bocholt im Jahr 2018 zur Förderung angemeldet. Der Bauabschnitt Nordring ist Teil einer begonnenen und geförderten Maßnahme, die gemeinsam mit den letzten Bauabschnitten des Westrings eine Entlastungsspange vom Osten bis zum Westen der Stadt Bocholt bilden soll. Er schließt an die ersten Abschnitte des West- sowie des Ostringes an und bildet somit zukünftig als durchgehender Straßenzug eine erhebliche Entlastung des Stadtkerns Bocholts. Dieser äußere Stadtring ist heute bereits zu zwei Dritteln fertiggestellt. Daher war es für uns selbstverständlich, dass diese Maßnahme wieder in die Vorschlagsliste gehört.âEURœ, so Guido Gutsche (Fraktionsvorsitzender). Das Landesverkehrsministerium hatte sich damit über die kommunalen Planungen gestellt und änderte ohne weitere Erklärung auf der Zielgeraden die Laufrichtung. Auch Markus Jasper wies ausdrücklich auf die Bedeutung der kommunalen Planungshoheit hin.
Folgende Maßnahmen wurden für die Förderung mit 70% angemeldet: >>>>>>

Krankenhausplanung NRW
2,5 Milliarden Euro plant das Land NRW in den nächsten fünf Jahren für die Stärkung der Krankenhauslandschaft ein. Hinzu kommen jährliche Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die jetzt von 195 Millionen Euro auf 765 Millionen Euro erhöht wurden. Diese werden zum Beispiel für den Umbau von Gebäuden und zur Anschaffung von Großgeräten genutzt. Die Krankenhausreform will sich stärker am tatsächlichen Versorgungsgeschehen orientieren. Es soll ein wirtschaftliches Arbeiten der Krankenhäuser ermöglicht werden, indem die Leistungen sinnvoll und aufeinander aufbauend verteilt werden. Das bedeutet:
➢ Krankenhäuser sollen Schwerpunkte setzen und die nötige Ausstattung haben
➢ Grund- und Notfallversorgung soll in 20 Minuten erreichbar sein
➢ Krankenhäuser sollen in zumutbarer Erreichbarkeit zur Verfügung stehen
Der neue Krankenhausplan soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein und als âEURžlernendes SystemâEURœ in Kraft treten. Wir haben uns in der Sitzung gegenüber der verantwortlichen Ministerialvertreterin eindeutig für den Erhalt der Krankenhausversorgung in der Fläche und damit der Orientierung am Standortprinzip ausgesprochen. Unabhängig von Trägerinteressen. Weitere Infos: >>>>>>

Sachstand Windplanung
Der Bund hat bekanntlich beschlossen, dass der Ausbau der Windkraft vorangetrieben werden soll. 1,8 % der Landesfläche soll für Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Dass der ländliche Raum hier mehr Potenzialfläche bietet als Ballungsräume, ist selbsterklärend. Mittels einer Studie wurden jetzt die Flächenziele für die einzelnen Planungsregionen in NRW ermittelt. Für den Regierungsbezirk Münster (594.841 ha) hat die Studie ein Potenzial für Windenergie in Höhe von maximal 18.595 ha ermittelt, wovon max. 75% als Flächenziel ausgewiesen werden dürfen. Siedlungs-, Verkehrs- und Naturschutzflächen wurden hiervon ausgenommen. Die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Köln und Münster haben mit 2,13% den gleichen prozentualen Anteil zu erbringen, die Ballungsräume Düsseldorf und Regionalverband Ruhr deutlich weniger. 2,13% entsprechen bei uns 12.670 ha. Wir liegen mit rund 15.700 ha im neuen Regionalplanentwurf weit darüber und verfügen auch für die Zukunft über genügend Reserven. Vor dem Hintergrund ist uns eine insgesamt gerechte Verteilung innerhalb NRWs als auch Gesamtdeutschlands wichtig.
Um den Ausbau der Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, sollen bestehende Regelungen großzügig interpretiert werden können und Zulassungsverfahren gestrafft werden.
Hinweis: In den nächsten Wochen soll in jedem Kreis und der Stadt Münster eine hybride Informationsveranstaltung für kommunale Mandatsträger angeboten werden, um den aktuellen Sachstand zur Windkraft mit Fachleuten der Bezirksregierung besprechen zu können.

« Nordring Bocholt - Kommunale Planungshoheit respektieren Stellungnahme zum LEP NRW in Sondersitzung beschlossen »

Jetzt teilen: