Guido Gutsche als neues Mitglied im Regionalrat begrüsst
19. März 2012

Guido Gutsche (CDU-Fraktion Kreistag Warendorf) wurde in der letzten Sitzung des Regionalrates Münster als neues Mitglied begrüßt. Er wurde als ordentliches Mitglied in die Verkehrskommission und in die Planungskommission Münsterland sowie als stellvertretendes Mitglied in die Strukturkommission gewählt. Regierungspräsident Dr. Reinhard Klenke, Regierungsvizepräsidentin Dorothee Feller-Elverfeld, Regionalratsvorsitzender Engelbert Rauen und Landrat Dr. Olaf Gericke gratulierten herzlich.
Die Fortschreibung des Regionalplanes, der aktuelle Sachstand zur Erdgasförderung im Münsterland, der Erarbeitungsbeschluss zur Erweiterung der Abgrabungsbereiche für die Kalksteingewinnung im Teutoburger Wald, sowie die Möglichkeiten zur landesplanerischen Steuerung großflächiger Einzelhandelsvorhaben waren nur 4 der der 20 Tagesordnungspunkte der Regionalratssitzung vom 19. März 2012.
Schnell Klarheit für kommunale Planungen
Nach Darstellung des geplanten Zeitrahmens für Erörterungs- und Meinungsausgleichsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes wurden die Konfliktfelder zwischen Landwirtschaft und Naturschutz sowie Naturschutz und kommunalem Flächenbedarf deutlich. Ein Flächen-Monitoring soll hier belastbare Bedarfe aufdecken. „Die Konfliktbereiche werden in der 2. Jahreshälfte in Sitzungen der Fachkommissionen aufgearbeitet“, kündigte der Vorsitzende des Regionalrates, Engelbert Rauen, den ehrgeizigen und engmaschigen Zeitplan der inhaltlichen Auseinandersetzung an. Von dem neuen Regionalplan erwarte die CDU-Regionalratsfraktion die Ausweisung neuer Bereiche für Wohn- und Gewerbegebiete. Den Städten und Gemeinden sollen im Regionalplan ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten für die nächsten 10 – 15 Jahre eingeräumt werden. Des Weiteren dürfen weder durch das Fortschreibungsverfahren, noch durch die sachliche Trennung des Abschnittes „Energie“ kommunale Planungen gehemmt oder verzögert werden, so Rauen. An dem weiteren Ausbau der Energieversorgung durch erneuerbare Energien werde festgehalten.
CDU geht in die inhaltliche Diskussion „Abgrabung Teutoburger Wald“
Zur Erweiterung der Abgrabungsbereiche im Teutoburger Wald nahm die Bezirksregierung Stellung: Die im Entwurf dargestellten Abgrabungsbereiche sollen für die verschiedenen Rohstoffarten einen Versorgungszeitraum von mindestens 30 Jahren sichern. Der Bedarf an „oberflächennahen Bodenschätzen“ werde am bisherigen Verbrauch orientiert. Gemäß § 34 BNaturschG muß der Bedarf des öffentlichen Interesses nachgewiesen werden. Bei der Darstellung neuer Abgrabungsbereiche im Teutoburger Wald müssen sowohl naturschutzfachliche Belange, die Versorgungssicherheit der Bauindustrie und die Sicherung von Arbeitsplätzen miteinander abgewogen werden. Dazu ist der Erarbeitungsbeschluss notwendig, dem die CDU-Fraktion in der letzten Regionalratssitzung zugestimmt hat.
Die Vorlage einer Bedarfsberechnung fordert die CDU-Fraktion für den Bereich der Kies-Abgrabungen in Bocholt-Suderwick. „Die Sorgen der Bevölkerung sind sehr ernst zu nehmen und sorgfältig mit anderen Belangen abzuwägen“, mahnte der CDU-Fraktionsvorsitzende Eckart Ballenthin.
Klare Vorgaben von Landesplanung gefordert
Die Steuerung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben erfordert die dringende Einführung konkreter und möglichst verbindlicher landesplanerischer Vorgaben, um die Zentren und Ortskerne zu schützen. Nachdem im Klageverfahren zur Genehmigung des EOC in Ochtrup der § 24a (Einzelhandelserlass) vom OVG ausgesetzt wurde, muss das Land hier baldmöglichst nachbessern und eine rechtssichere Steuerungsmöglichkeit noch vor der Überarbeitung des LEPs schaffen, meinen die Mitglieder der CDU-Fraktion im Regionalrat.
Erdgasbohrung: Trinkwasserschutz hat Vorrang
Als reinen „Show-Antrag“ beurteilte Bernhard Schemmer MdL (CDU-Regionalratsfraktion) den als Tischvorlage vorgebrachten Fracking-Antrag der Fraktionen SPD und B‘90/Grüne. Er enthalte keine neuen Argumente, so Schemmer, sondern decke sich inhaltlich mit dem Antrag 15/1190 vom 25.01.2011 der CDU-Landtagsfraktion, dem SPD und B‘90/Grüne damals im Landtag nicht zugestimmt hatten. Die CDU-Fraktion hatte schon immer die Meinung vertreten, dass der Trinkwasserschutz Vorrang vor allen anderen Interessen haben muß! Aus diesem Grunde stimmte die CDU der leicht veränderten Fassung des Antrages zu.
Protestveranstaltung zum Verbleib der Heeresflieger in Rheine
16. Januar 2012

"Es kann nicht sein, dass dieser Standort platt gemacht wird!", so das Plädoyer des Vorsitzenden des Regionalrates Münster, Engelbert Rauen, auf der Protestveranstaltung am 16.01.2012 in Rheine.
Weit über 1300 Bürger waren in die Stadthalle gekommen, um gegen die Schließung des Bundeswehrstandortes Flagge zu zeigen. Sie waren damit der gemeinsamen Einladung des Kreises Steinfurt, der Stadt Rheine und des Regionalrates Münster gefolgt und machten die Haltung der Region zur Entscheidung des Verteidigungsministeriums zur Verlegung des Transporthubschrauberregimentes 15 deutlich.
"So einfach geht das nicht: Der geplante Abzug betrifft die ganze Region!", argumentierte Rauen. Auf seine Frage, wieso die CH 53-Hubschrauber ausgerechnet aus Rheine abgezogen werden sollen, habe er bis heute keine Antwort erhalten. Die Entscheidung gegen Rheine in Verbindung mit der nahenden Zechenschließung in Ibbenbüren bedeute einen Kahlschlag für den gesamten Kreis, mahnte Landrat Thomas Kubendorff.
Generalleutnant Norbert Finster warb für eine Gesamtsicht der Entscheidungen und erklärte, dass der Abzug aus Rheine und aus 30 anderen deutschen Städten aus Gründen der Funktionalität unausweichlich sei. Der Entscheidung zwischen Rheine, Laupheim und Holzdorf seien lange Abwägungsüberlegungen vorausgegangen.
Kreisdirektor Dr. Sommer, Bürgermeisterin Dr. Kordfelder und Regionalratsvorsitzender Rauen ihrerseits legten einen ausgearbeiteten Argumentationskatalog vor, der unter der Federführung Dr. Sommers nach ausführlicher Abwägung den Nachweis erbringe, dass Rheine ein unverzichtbarer Standort sei. Dieser Argumentationskatalog wird noch im Januar dem Verteidigungsminister zur Prüfung überbracht.


